8 Pf. Bär auf Ortsbrief mit privater Absenderangabe an die
Personalabteilung des Oberfinanzpräsidiums, 2 x Stempel
Berlin-Schöneberg 1 11.8.45, Gewicht beanstandet, violetter Z2
Zu schwer / -.8 bezahlt, private Briefe waren nur bis 20 g.
zulässig, da an Behörde vermutlich trotzdem und ohne Nachgebühr
befördert (Briefe der Finanzverwaltung waren noch gebührenfrei)