Briefumschlag mit dazugehörigem Brief als Beilage zu einem Paket
aus dem Ausland, Verschlußzettel mit handschriftlich: "Auf Grund §
1 der Verordg. des Herrn Reichspräs. v. 28.2.33 in
Verbindung mit § 2 der Verordg. des Herrn Preuß. Min. d. Innern v.
2.3.1933 zollamtlich geöffnet und verschlossen ... 20.12.34 ...", (
Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und
Staat, sogenannte Reichstagsbrandverordnung), Dienstsiegel
Bezitkszollkommissariat Orscholz
Kategorie
Deutsches Reich bis 1945