Behelfsganzsache der RPD Schwerin mit Stempel Schwerin
(Meckl) 1 25.6.45 nach (24) Buxtehude, viol. Z1
Unzulässig zurück. Der Postverkehr nach Orten
südlich und westlich der Elbe wurde am 25.5.1945 zugelassen. Die
entsprechenden Verfügungen der RPDn Hamburg und Schwerin datieren
erst vom 26.6.45 und erreichten die Postämter erst am 27.6.45,
Bedarf